Blower-Door-Messung: Die Überprüfung der Luftdichtheit von Gebäuden. Es gibt viele Gründe, die für eine Blower-Door-Messung sprechen:
- Sie erfüllen die gesetzlichen Anforderungen und erhalten einen Qualitätsnachweis für das Gebäude.
- Sie beugen Zugluft vor.
- Sie haben die Kontrolle und die Absicherung der Bauausführung.
- Sie orten kritische Stellen als Basis für Sanierungsmaßnahmen.
- Sie mindern die Wärmebedarfskennwerte (EnEV).
- Sie beugen Bauschäden durch Tauwasser, Durchfeuchtung und Zugluft vor.
- Sie sparen Energie durch Ortung und Beseitigung von Luftleckagen.
- Sie wahren die Funktion und Effizienz vorhandener Wohnungslüftungsanlagen
Überprüfen Sie also, ob ihr Gebäude luftdicht gebaut ist und die Energieeinsparverordnung eingehalten wird - als Bauherr haben Sie Anspruch darauf! Der Nachweis der Luftdichtheit erfolgt nach der DIN-EN 13829 mit der Blower-Door-Messung.
Wie wird eine Blower-Door-Messung durchgeführt ? Diese erfolgt unter Verwendung eines Ventilators, der mittels eines variablen Rahmens in die Balkon- oder Haustür eingesetzt wird. Der Ventilator erzeugt in dem zu messenden Gebäude eine Druckdifferenz über der Gebäudehülle, die durch das Differenzdruckmessgerät erfasst und später ausgewertet wird.
Die unten stehenden Grafiken sollen dies verdeutlichen.
Die Luftdichtheitsprüfung ist teilweise unumgänglich. Bereits seit der Wärmeschutzverordnunq '95 und der DIN 4108 T7 ist die Luftdichtheit von Gebäuden nach den anerkannten Regeln der Technik durch die Verantwortlichen unaufgefordert herzustellen. Aus diesem Sachverhalt ergeben sich große Haftungsgefahren für die Hersteller:
Mit dem Inkrafttreten der Energiesparverordnung ergeben sich seit Februar 2002 weitere Zusamrnenhänqe die eine Blower-Door-Messung erfordern:
- Bei mechanischen Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung darf die Wärmerückgewinnung oder eine Verminderung der Luftwechselrate nur dann angerechnet werden, wenn die Dichtheit des Gebäudes nachgewiesen ist.
- Auch die Reduzierung des spezifischen Lüftungswärmeverlustes um ca. 14% im Rahmen des vereinfachten Berechnungsverfahrens erfordert einen Blower-Door-Nachweis.
|